Propangas
Wir führen Propangas in grauen Flaschen (Eigentumsflaschen) und in roten Flaschen (Westfalengas, Westfalen AG, Caratgas), jeweils als 5kg, 11kg oder 33kg Flaschen.
Die Flaschen werden nicht von uns befüllt, sondern es wird immer eine leere Flasche gegen eine volle Flasche getauscht.
Was ist der Unterschied zwischen grauen und roten Flaschen?
Graue Flaschen sind Eigentumsflaschen. Diese gehören nach dem Kauf also Ihnen.
Vorteil(e): Graue Flaschen können Sie deutschlandweit tauschen. Sie sind also nicht an einen einzelnen Händler bzw. eine Händlerkette gebunden.
Nachteil(e) bzw. zu beachten: Die grauen Flaschen haben nur eine TÜV-Laufzeit von 10 Jahren. Sie müssen also darauf achten, dass die Flaschen bei Ihnen nicht allzu lange ungenutzt stehen bleiben. Wenn Sie die Flaschen nach Ablauf der TÜV-Laufzeit tauschen wollen, müssen Sie bei fast allen Händlern (auch bei uns) TÜV-Gebühren bezahlen. Wenn Sie die Flaschen irgendwann nicht mehr brauchen, können Sie die Flasche nur privat weiterveräußern oder bei einem Händler nachfragen, ob er Ihnen dafür noch etwas an Geld zurückgibt. Ansonsten können Sie die leere Flasche beim Händler nur so abgeben, ohne etwas zurückzuerhalten. Verschrottet werden dürfen die Flaschen nicht, da es sich um Druckbehälter handelt.
Rote Flaschen sind Pfandflaschen. Sie bezahlen beim Ausleihen der ersten Flasche einmal Pfand. Dieses Pfand erhalten Sie voll zurück, wenn Sie die Flasche nicht mehr brauchen und Flasche und Pfandschein wieder abgeben.
Vorteil(e): Sie bekommen Ihr volles Geld zurück, wenn Sie die Flasche nicht mehr benötigen. Für eine kurzfristige Nutzung bietet sich also eine Pfandflasche an.
Nachteil(e) bzw. zu beachten: Sie müssen den Pfandschein aufbewahren. Die Flaschen können nur bei dem Händler getauscht werden, bei dem Sie die erste Flasche geliehen haben, oder bei einem anderen Händler, der die gleiche (Abfüller-)Marke vertreibt. Wenn Sie nicht mehr wissen, wo Sie Ihre Flasche geliehen haben, können Sie Ihr volles Pfandgeld nur beim Stammwerk des Abfüllers erhalten, nicht aber beim Händler.
Allerdings: Wir führen Buch über die ausgeliehenen Flaschen. Wenn Sie die Flasche bei uns geliehen haben, können wir in unseren Unterlagen nachsehen und erstatten Ihnen - wenn wir den Vorgang finden können - den vollen Betrag. Ansonsten können wir maximal einen Teilbetrag erstatten.